Frau Doreen Steidl (Bürgernah Gladenbach), wohnhaft Bachseite 7, 35075 Gladenbach, hat auf ihr Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach nachgerückt ist:
Herr Frank Hartmann,
Marburger Straße 2a, 35075 Gladenbach.
Herr Hartmann (Bürgernah Gladenbach), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordneten-versammlung der Stadt Gladenbach am 15. März 2026 den Rang 9 unter den 15 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags von Bürgernah Gladenbach, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Gladenbach, im Juni 2026