Herr Markus Baumann (CDU), wohnhaft Marktstraße 29, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt nachgerückt ist:
Herr Dirk Füssmann,
Wilhelm-Schwarz-Straße 12, 35075 Gladenbach.
Herr Füssmann (CDU), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Gladenbach-Kernstadt am 15. März 2026 den Rang 3 unter den 9 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der CDU, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Kernstadt“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Gladenbach, im Juni 2026