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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags

Allgemeinverfügung

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. I S. 434), ergeht folgende Verfügung:

1.

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass des „Brunnenmarktes“, am Sonntag, 20.10.2024, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden:

Der Geltungsbereich umfasst im Kernstadtbereich der Stadt Gladenbach folgende Straßenzüge:

Marktplatz, Karl-Waldschmidt-Straße bis Kreuzung Ringstraße, Marktstraße bis Nr. 48, Bahnhofstraße bis Nr. 7, Gießener Straße bis Nr. 5, Bornrainstraße bis Nr. 4, Adolf-Theis-Straße bis Nr. 8.

2.

Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.

3.

Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugend-arbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladenbach in Kraft.

5.

Gemäß § 6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Freigabe-entscheidung keine aufschiebende Wirkung.

Begründung

Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Brunnenmarkt am Sonntag, 20.10.2024.

Die Freigabe erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Durchführbarkeit der Veranstaltung an diesem Tag.

Der Brunnenmarkt in Gladenbach findet regelmäßig am 3. Sonntag im Oktober statt, in diesem Jahr bereits zum 36. Mal. Seit über drei Jahrzehnten gibt es diese Veranstaltung in Gladenbach. Neben den ca. 150 Marktständen wird ein attraktives Rahmenprogramm geboten, das sich an alle Altersgruppen richtet.

Die Tradition und das Konzept der Veranstaltung sind geeignet, einen beträchtlichen, überregionalen Besucherstrom anzuziehen. Der Brunnenmarkt führt zu einem erheblichen Besucherandrang mit ca. 6000 Besuchern. Die Sonntagsöffnung steht keinesfalls im Vordergrund, sondern stellt lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung dar. Die Ladenöffnung ist auf das Umfeld des Marktes begrenzt.

Der Brunnenmarkt findet am Sonntag, 20.10.2024, von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt; die Ladenöffnung soll von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, erhoben werden.

Gladenbach, 11.07.2024

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
gez.
Kremer
Bürgermeister