- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB -
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4a „Weidenhausen“ im Stadtteil Weidenhausen beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung dient Maßnahmen der Innenentwicklung und wird daher nach den Vorschriften des § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die Bebauungsplanänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Umsetzung einer Bebauungskonzeption. Hierzu ist auf Ebene des Bebauungsplans die geringfügige Änderung der bislang festgesetzten Baugrenzen erforderlich. Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der rd. 0,1 ha große räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst Teile der Flurstücke Nr. 45/1 und 45/2 in der Gemarkung Weidenhausen (Flur 12) und geht aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
| 2. | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung von
Montag den 08.08.2022 bis einschließlich Freitag den 09.09.2022
während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Fachbereich IV, 35075 Gladenbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link
https://www.gladenbach.de
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen können im o.g. Zeitraum auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@gladenbach.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage und der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
Gladenbach, den 19.07.2022