Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Herr Mirko Emejdi (SPD), wohnhaft Forststraße 9, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in die Stadtverordnetenversammlung nachgerückt ist:
Frau Tanja Kraft, Zur Naubrücke 7, 35075 Gladenbach.
Frau Tanja Kraft (SPD), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2021 den Rang 18 unter den 37 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SPD, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Stadt Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 09, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).