Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis von der Friedhofsverwaltung
Aus aktuellem Anlass weist die Friedhofsverwaltung daraufhin, dass bei Grababräumungen durch die Nutzungsberechtigten auch die Fundamente restlos zu entfernen sind und dann die Grabfläche mit Mutterboden aufzufüllen und einzusäen ist.