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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 31/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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"Nachrückermitteilungen" in der Stadtverordnetenversammlung oder in Ortsbeiräten

Warum kommt es nach einer Kommunalwahl zu mehreren „Nachrücker-Mitteilungen“?

In den ersten Wochen nach einer Kommunalwahl werden häufig öffentliche Bekanntmachungen über das Nachrücken von Bewerberinnen und Bewerbern in die Stadtverordnetenversammlung oder in Ortsbeiräte veröffentlicht. Dies kann bei Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck erwecken, gewählte Personen hätten ihr Mandat freiwillig aufgegeben oder sich lediglich aus „Stimmenfang“ zur Wahl gestellt.

Tatsächlich liegt der Grund in den meisten Fällen in den gesetzlichen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung.

Nach der Kommunalwahl werden zunächst die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.  Meist in den ersten beiden Sitzungen werden weitere Gremien, insbesondere der Magistrat, gebildet. Wer zum ehrenamtlichen Mitglied des Magistrats gewählt wird, darf gleichzeitig nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder des Ortsbeirates sein. Diese beiden Ämter sind nach der Hessischen Gemeindeordnung unvereinbar.

Die betroffenen Personen müssen daher ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung oder im Ortsbeirat niederlegen. Dies ist keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Folge der Wahl in ein anderes Gremium.

Damit die Stadtverordnetenversammlung vollständig besetzt bleibt, rücken sofort die nächsten Bewerberinnen oder Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlags entsprechend dem bei der Kommunalwahl festgestellten Wahlergebnis nach. Dieses Nachrücken erfolgt nach den Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Der Gemeindewahlleiter ist gesetzlich verpflichtet, jede dieser Veränderungen öffentlich bekannt zu machen.

Die veröffentlichten Bekanntmachungen sind daher ein ganz normales und gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach einer Kommunalwahl. Sie dienen der Transparenz und der Information der Öffentlichkeit über die ordnungsgemäße Besetzung der kommunalen Gremien.

Wir hoffen mit dieser Erklärung offene Fragen beantwortet und evtl. Missverständnisse ausgeräumt zu haben.

Peter Kremer für den
Magistrat der Stadt Gladenbach