informiert:
(Fortsetzung)
Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, den eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, eine Krebs- oder Demenzerkrankung sind Ereignisse, bei denen stets die Fragen nach dem möglichen Tod oder einem leidensvollen Krankheits- und Sterbeprozess mit im Raum stehen.
Gehen Sie NICHT davon aus, dass nahe Familienangehörige autorisiert sind, Regelungen zu treffen oder Unterschriften leisten dürfen, wenn Sie - vielleicht auch nur vorübergehend - nicht mehr in der Lage dazu sind.
Für jemanden handeln kann nur der, der ausdrücklich dazu autorisiert ist, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder Verfügung.
In einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung, einer Patientenverfügung und in Verfügungen für den Todesfall können die Vertretungsbefugnisse und Behandlungswünsche verbindlich niedergeschrieben werden.
Damit es später keine Erbstreitigkeiten gibt, schreiben Sie auf, welche Personen und Organisationen, denen Sie sich verbunden fühlen, was erhalten sollen. Notieren Sie dies für Ihre Familienangehörigen und Verwandten ebenso wie für Freunde oder eine Ihnen wichtige gemeinnützige Organisation.
(Alle o.a. Informationen sind ohne Gewähr!)
(Fortsetzung mit „Testament“ in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts!)