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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Beseitigung von Mängeln

Am 28.06.2023 und 29.06.2023 fand auf allen 15 Friedhöfen der Stadt Gladenbach die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen statt.

Geprüft wurden insgesamt 2.124 Grabmale.

Bei insgesamt 5 Grabmalen wurde eine Beanstandung der Standfestigkeit festgestellt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 0,24 %.

Beanstandungen ergeben sich auf folgenden Friedhöfen:

Kernstadt Gladenbach

geprüfte Grabmale

695

Beanstandungen:

2

Mornshausen

geprüfte Grabmale

241

Beanstandungen:

1

Weidenhausen

geprüfte Grabmale

335

Beanstandungen:

2

Auf den Friedhöfen in Bellnhausen, Erdhausen, Diedenshausen, Friebertshausen, Frohnhausen, Kehlnbach, Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Runzhausen, Sinkershausen und Weiterhausen gab es keine Beanstandungen.

Bei allen nicht mehr standfesten Grabmalen, bei denen eine erhöhte Unfallgefahr festgestellt wurde, ist ein Warnhinweis angebracht worden, der die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten der Grabstelle informiert und verpflichtet, schnellstmöglich eine fachgerechte Befestigung des Grabsteines zu veranlassen. Das Prüfprotokoll mit den einzelnen Messergebnissen und Fotos liegen der Verwaltung vor und können auf Nachfrage eingesehen werden.

Die jeweils betroffenen Nutzungs- und Verfügungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, der Friedhofsverwaltung bis spätestens 31. August 2023 den Vollzug der Mängelbeseitigung mitzuteilen.

Bitte melden Sie die vorgenommene Mängelbeseitigung schriftlich oder telefonisch bei der Friedhofsverwaltung. Sofern diese der Verpflichtung nicht nachkommen, wird die Mängelbeseitigung durch die Stadt veranlasst. Die Kosten für die Ersatzvornahme werden in diesen Fällen den Betroffenen in Rechnung gestellt.

Bevor Sie allerdings die Wiederherrichtung der Grabstelle veranlassen, empfehlen wir Ihnen, die Dauer des Nutzungsrechts bzw. Ruhefrist der Grabstelle zu überprüfen. Bei Gräbern, bei denen die Nutzungszeit bzw. Ruhefrist von 30 Jahren bereits abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, können die Wiederherstellungskosten vermieden werden. In diesen Fällen erfolgt zweckmäßiger Weise die Abräumung. Setzen Sie sich daher mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an die Bediensteten der Verwaltung: Tel. Nr. 06462/201-322, 201-331 oder 201-332.

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
Fachbereich II
Fachdienst – Friedhofsverwaltung –