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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 34/2024
Bürger-Info
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Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal- IGS

Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Genehmigung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 7 und 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), sowie § 17 der Verbandssatzung i.V.m. 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 04.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

379.210 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

148.925 €

mit einem Saldo von

230.285 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Überschuss von

230.285 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

135.600 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

764.975 €

mit einem Saldo von

-764.975 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

754.975 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

mit einem Saldo von

754.975 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

125.600 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 754.975 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

Planstellen werden nicht festgesetzt.

§ 7

Umlagen werden wir folgt festgesetzt:

Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt

163.625,00 €

davon der Stadt Gladenbach

69.541,00 €

davon der Gemeinde Lohra

69.541,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach

24.543,00 €

Für Investitionskosten gesamt

10.000,00 €

davon der Stadt Gladenbach

4.250,00 €

davon der Gemeinde Lohra

4.250,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach

1.500,00 €

Gladenbach, den 04.06.24

Der Verbandsvorstand
gez.
Peter Kremer
Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

(i.W.: Siebenhundertvierundfünfzigtausendneunhundertfünfundsiebzig Euro)

Marburg, 25. Juni 2024

gez.
Jens Womelsdorf
Landrat
3. Auslegung der Haushaltssatzung

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des/der Bürgermeister/innen während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gladenbach, 25.07.2024

Der Verbandsvorsteher
gez. Peter Kremer
Bürgermeister der Stadt Gladenbach