Aufgrund der §§ 7 und 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), sowie § 17 der Verbandssatzung i.V.m. 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 04.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 379.210 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 148.925 € |
| mit einem Saldo von | 230.285 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 230.285 €, |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 135.600 € |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 764.975 € |
| mit einem Saldo von | -764.975 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 754.975 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 754.975 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 125.600 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 754.975 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Steuersätze werden nicht festgesetzt.
§ 6
Planstellen werden nicht festgesetzt.
§ 7
Umlagen werden wir folgt festgesetzt:
| Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt | 163.625,00 € |
| davon der Stadt Gladenbach | 69.541,00 € |
| davon der Gemeinde Lohra | 69.541,00 € |
| davon der Gemeinde Bad Endbach | 24.543,00 € |
| Für Investitionskosten gesamt | 10.000,00 € |
| davon der Stadt Gladenbach | 4.250,00 € |
| davon der Gemeinde Lohra | 4.250,00 € |
| davon der Gemeinde Bad Endbach | 1.500,00 € |
Gladenbach, den 04.06.24
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
(i.W.: Siebenhundertvierundfünfzigtausendneunhundertfünfundsiebzig Euro)
Marburg, 25. Juni 2024
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des/der Bürgermeister/innen während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gladenbach, 25.07.2024