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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 34/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweise der Stadtverwaltung zum Lärmschutz

Aus gegeben Anlass weisen wir daraufhin, dass bestimmte Betriebszeiten für das Rasenmähen in reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten festgelegt sind.

Die Nutzung von Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor mit einem Schallpegel bis 88 dB ist

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nur an Werktagen (Montag bis Samstag)

von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig!

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An allen anderen Tagen und zu anderen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen sollten Sie Ihren Rasenmäher grundsätzlich im Schuppen lassen.

Der Betrieb ist verboten!

Weitergehende Einschränkungen gelten für Freischneider oder Graskantenschneider, für Laubbläser, Laubsauger und ähnliche Geräte:

Für das Benutzen dieser Geräte ohne Umweltzeichen gelten nämlich erweitere Ruhezeiten und dürfen in den oben genannten Gebieten nur an Werktagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. In der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr ist der Betrieb somit nicht zulässig.

Diese Zeiten gelten übrigens auch für Rasenmäher mit einem Schallpegel über 88 dB.

Hat das Gerät jedoch ein Umweltzeichen (siehe Bild links), dann ist eine Benutzung von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig.

Achten sie beim Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung. Kaufen Sie nur Geräte, mit dem niedrigsten Schallleistungspegel.

Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die Zeiten des Rasenmähens möglichst so zu legen, dass diese nicht in der Mittagsruhezeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) liegen. Ihr Nachbar wird es ihnen danken. Und Sie vielleicht auch, wenn der Nachbar mäht.

Ihr Ordnungsamt der Stadt Gladenbach