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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verschmutzung und Sachbeschädigung durch Aufkleber

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet Verfassungswidrige Aufkleber an Mülleimern und Straßenschildern festgestellt wurden.

Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, wird die Bevölkerung gebeten, festgestellte Aufkleber, die einen Verfassungswidrigen Tatbestand erfüllen könnten, beim Ordnungsamt zu melden (Herr Dobener Tel.: 06462-201-241).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Aufbringen von sämtlichen Aufklebern an öffentlichen Gebäuden, Mülleimer, Stromkästen, auf Laternenmasten, Rohrpfosten von Straßenverkehrsschildern und auf Verkehrszeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von 5.000 Euro geahndet werden kann.

Sollten die Aufkleber, nicht mit einfachen Mittel, Rückstandslos entfernt werden können, erfüllt dies sogar den Tatbestand einer Sachbeschädigung. Die Strafe für eine Sachbeschädigung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sein. Der Versuch der Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar.

Zwar werden in allen Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, jedoch verlaufen diese ohne sachdienliche Hinweise auf mögliche Verursacher ergebnislos.

Deshalb ist die Stadt auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen.

Wenn Sie also Personen sehen, die Verkehrsschilder oder ähnliches beschmieren oder mit Aufklebern versehen, bitten wir Sie, das Ordnungsamt zu kontaktieren (Herr Dobener Tel.: 06462-201-241).