Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Gladenbach

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans

Bahnhofsgelände / WESO-Werksgelände

(Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)

im Stadtteil Erdhausen

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsgelände / WESO-Werksgelände“ gefasst.

Allgemeines Planungsziel ist die geringfügige Anpassung der Bebauungsplankonzeption an aktuelle Anforderungen an die Geländemodellierung, Verkehrserschließung und geplante Bebauung.

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bahnhofsgelände / WESO – Werksgelände“ in der Gemarkung Erdhausen

Flur

Flurstücke

1

24/1, 25/2 (tw.), 25/3, 26/1 (tw.), 26/2 (tw.), 27/1 (tw.) 44/2

2

27/2 (tw.), 27/3 (tw.), 64/4 (tw.)

und besitzt eine Größe von rd. 2,2 ha.

Der Änderungsinhalt berührt nicht die Grundzüge der Plankonzeption. Darüber hinaus werden keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, vorbereitet oder begründet und es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000 Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) genannten Schutzgüter.

Insofern sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 13 Abs. 1 BauGB für die Durchführung der Änderung im sog. „vereinfachten Verfahren“ gegeben.

Der räumliche Lage und die Grenze des Geltungsbereichs gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett/gestrichelt umrandeter Bereich).

2.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom

Montag den 02.09.2024 bis einschließlich Freitag den 04.10.2024

im Internet unter der Adresse:

https://www.gladenbach.de/home/aktuelles/

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Gladenbach Karl-Waldschmidt-Straße 3, Fachbereich IV, 35075 Gladenbach, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

magistrat@gladenbach.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf der Bebauungsplanänderung

(Planteil – genordet, ohne Maßstab)

Stadt Gladenbach, den

gez. Bürgermeister Kremer