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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis aus der Friedhofsverwaltung

Aus aktuellem Anlass weist die Friedhofsverwaltung daraufhin, dass bei Grababräumungen durch die Nutzungsberechtigten auch die Fundamente restlos zu entfernen sind und dann die Grabfläche mit Mutterboden aufzufüllen und einzusäen ist.