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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Rachelshausen 2026

Auf dem Friedhof Rachelshausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:

Grabart

Name

Sterbedatum

Einzelgrab

Philipp, Herta Maria

02.04.1991

Einzelgrab

Onderscheka, Karin, geb. Bierwirth

31.10.1992

Einzelgrab

Jung, Reinhold

06.09.1993

Doppelgrab

Wege, Elisabeth, geb. Weber

19.10.1934

 

Wege, Heinrich

15.01.1970

Doppelgrab

Benner, Rudolf

17.08.1983

 

Benner, Waltraud, geb. Koch

24.06.1993

Doppelgrab

Petry, Luise, geb. Reinhard

27.09.1988

 

Petry, Wilhelm

12.10.1954

Doppelgrab

Lindauer, Therese, geb. Schmalz

23.04.1991

 

Erstbelegung

1975

Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen

Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum

15. Oktober 2026

(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 06462-201 332 / 06462-201 322. oder per E-Mail friedhofsverwaltung@gladenbach.de, so dass die abgeräumte Grabstätte im Gräberverzeichnis ausgetragen werden kann.

Grabstätten, die nach 15. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.

Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:

für die Beseitigung eines Doppelgrabes

500,-Euro je Grabstätte

für die Beseitigung eines Reihengrabes

400,-Euro je Grabstätte

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –