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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Erdhausen 2026

Auf dem Friedhof Erdhausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:

Grabart

Name

Sterbedatum

Einzelgrab

Wagner, Karlheinz

17.07.1982

Einzelgrab

Schorge, Heinrich Hermann

21.09.1985

Einzelgrab

Greif, Lisette

10.01.1988

Einzelgrab

Hermes, Paul

05.11.1989

Einzelgrab

Emonds, Reinhard

23.02.1990

Einzelgrab

Steger, Hans

 26.10.1990

Einzelgrab

Gerhardt, Anna Katharina, geb. Heck

06.11.1991

Einzelgrab

Schorge, Elfriede Veronika, geb. Sobel

18.04.1992

Einzelgrab

Gross, Katarina, geb. Buchfellner

29.06.1992

Doppelgrab (3er)

Schorge, Anna, geb. Koch

14.05.1963

 

Kranz, Lina, geb. Schorge

21.08.1983

 

Kranz, Konrad

26.06.1988

Doppelgrab

Koch, Jakob

04.02.1970

 

Koch, Maria, geb. Lenz

04.11.1985

Doppelgrab

Heuser, Luise, geb. Becker

19.05.1971

 

Heuser, Jakob

23.08.1971

Doppelgrab

Wack, Heinrich

18.01.1972

 

Wack, Hilde, geb. Sturm

21.08.1991

Doppelgrab

Hinder, Paul

20.03.1975

 

Hinder, Elisabeth, geb. Thomas

16.01.1991

Doppelgrab

Wagner, Elisabeth, geb. Michel

05.11.1975

 

Wagner, Heinrich

23.07.1984

Doppelgrab

Wagner, Jost Ludwig

25.12.1977

 

Wagner, Elisabeth, geb. Schmidt

23.02.1986

Doppelgrab

Schilling, Maria Theresia, geb. Hartinek

30.11.1979

 

Schilling, Franz

02.09.1988

Doppelgrab

Scheld, Katharina Elisabeth, geb. Koch

14.10.1981

 

Scheld, Ernst Hermann

12.09.1990

Doppelgrab

Damm, Albert

22.08.1983

 

Damm, Olga, geb. Schneider

17.02.1987

Doppelgrab

Hof, Heinrich

26.11.1986

 

Hof, Auguste Therese, geb. Winkel

06.10.1991

Doppelgrab

Hof, Elise

26.12.1989

 

Hof, Karl

17.11.1993

Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen

Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum

15. Oktober 2026

(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 06462-201 332 / 06462-201 322. oder per E-Mail friedhofsverwaltung@gladenbach.de, so dass die abgeräumte Grabstätte im Gräberverzeichnis ausgetragen werden kann.

Grabstätten, die nach 15. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.

Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:

für die Beseitigung eines Doppelgrabes

500,-Euro je Grabstätte

für die Beseitigung eines Reihengrabes

400,-Euro je Grabstätte

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –