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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Römershausen 2026

Auf dem Friedhof Römershausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:

Grabart

Name

Sterbedatum

Einzelgrab

Müller, Elli

10.05.1979

Einzelgrab

Honel, Adolfine, geb. Tropper

20.03.1980

Einzelgrab

Wenhardt, Katharina, geb. Tewich

08.06.1983

Einzelgrab

Happel, Karl Heinz

04.02.1988

Einzelgrab

Ginard, Markus

19.12.1989

Einzelgrab

Koch, Luise, geb. Eichhorn

20.11.1992

Einzelgrab

Rink, Katharina, geb. Mankel

18.11.1993

Doppelgrab

Riegert, Paul

31.01.1984

 

Riegert, Helene

04.08.1991

Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen

Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum

15. Oktober 2026

(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 06462-201 332 / 06462-201 322. oder per E-Mail friedhofsverwaltung@gladenbach.de, so dass die abgeräumte Grabstätte im Gräberverzeichnis ausgetragen werden kann.

Grabstätten, die nach 15. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.

Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:

für die Beseitigung eines Doppelgrabes

500,-Euro je Grabstätte

für die Beseitigung eines Reihengrabes

400,-Euro je Grabstätte

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –