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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 36/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Mornshausen 2026

Auf dem Friedhof Mornshausen sind bei folgenden Grabstätten die Nutzungszeiten abgelaufen:

Grabart

Name

Sterbedatum

Einzelgrab

Müller, Frieda, geb. Steinberg

25.01.1983

Einzelgrab

Kuhl, Karl

 29.04.1984

Einzelgrab

Völk, Luise Frieda, geb. Becker

07.06.1987

Einzelgrab

Franz, Heinrich

 18.07.1987

Einzelgrab

Koch, Wilhelm

07.11.1987

Einzelgrab

Christ, Rainer

03.09.1989

Einzelgrab

Beimborn, Anna

06.05.1990

Einzelgrab

Kuhl, Anna, geb. Kraft

21.06.1991

Einzelgrab

Steltner, Frieda

21.11.1991

Einzelgrab

Geßner, Armin

24.01.1992

Doppelgrab (4er)

Backhaus, Anna, geb. Schuppner

01.03.1967

 

Backhaus, Heinrich

23.09.1970

 

Backhaus, Heinrich

10.08.1996

 

Backhaus, Helene, geb. Börtzler

12.12.2008

Doppelgrab

Kühn, Walter

05.12.1967

 

Kühn, Gertrud Hedwig, geb. Zorn

05.12.1991

Doppelgrab

Ortmüller, Anna, geb. Gessner

02.07.1970

 

Ortmüller, Hermann

24.10.1993

Doppelgrab

Kösters, Frieda, geb. Bliße

15.11.1983

 

Kösters, Gerhard

03.02.1986

Doppelgrab

Heuser, Katharina, geb. Kuhl

27.11.1985

 

Heuser, Adam

22.02.1992

Doppelgrab

Häuser, Katharine, geb. Schorge

12.12.1986

 

Häuser, Ludwig

05.06.1989

Doppelgrab

Runzheimer, Heinrich

30.06.1987

 

Elisabeth, geb. Velt

23.09.1987

Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen

Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 36 (2) der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätten bis zum

30. Oktober 2026

(vor Beginn der neuen Pflanzzeit) in eigener Verantwortung unter den folgenden Vorgaben abzuräumen oder fachgerecht durch einen Fachbetrieb abräumen zu lassen sowie die Einfassung und Grabmale zu entfernen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Grabsteine, die Grabumrandungen und die darunter befindlichen Betonfundamente restlos zu entfernen und zu entsorgen sind. Die eingeebnete Grabfläche ist mit Mutterboden aufzufüllen bzw. abzudecken und mit Grassamen einzusäen. Nachbesserungen durch den städtischen Bauhof müssen je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Nach Abräumung informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 06462-201 332 / 06462-201 322. oder per E-Mail friedhofsverwaltung@gladenbach.de, so dass die abgeräumte Grabstätte im Gräberverzeichnis ausgetragen werden kann.

Grabstätten, die nach 30. Oktober 2026 noch nicht abgeräumt sind, werden vom städtischen Bauhof gebührenpflichtig eingeebnet.

Für diese Arbeiten werden dann die in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung festgelegten Gebühren abgerechnet:

für die Beseitigung eines Doppelgrabes

500,-Euro je Grabstätte

für die Beseitigung eines Reihengrabes

400,-Euro je Grabstätte

Diese amtliche Mitteilung ist auch unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf unserer Homepage www.gladenbach.de zu finden.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der
Stadt Gladenbach
FB II – Friedhofsverwaltung –