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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Entsorgung von Ast- und Strauchschnittgut

Der Magistrat der Stadt Gladenbach bietet auch im Herbst 2022 den Bürgerinnen und Bürgern (private Anlieferung) wieder die Möglichkeit der Entsorgung von Ast- und Strauchschnittgut.

Von den privaten Anlieferern werden die nachfolgenden Gebühren für die Annahme von Ast- und Strauchschnittgut auf dem Annahmeplatz „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg, erhoben:

1.

Kleinstmengen (z.B. Schiebekarren, PKW-Kofferraum)

Mindestgebühr

2,00 €

2.

Kleinfahrzeuge (PKW’s (Kombi), PKW-Anhänger)

7,50 €

3.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (hierzu gehören die üblichen Fahrzeuge und Anhänger mit normaler Beladung, z.B. Pritschenwagen, Traktoren, Traktoranhänger)

10,00 €

4.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (hierzu gehören Fahrzeuge und Anhänger mit großer Beladung, z.B. LKW-Anhänger)

15,00 €

Wenn Fahrzeuge oder Anhänger, die zu den Ziffern 3 und 4 zu zählen sind, nur die Mengen, die zu den Punkten 1 und 2 zu zählen sind, geladen haben, so gelten die Gebühren für die Punkte 1 und 2.

Termine 2022

Das Astmaterial kann von den Bürgerinnen und Bürgern an folgenden Wochenenden gegen eine Gebühr an die Annahmestelle „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg, angeliefert werden:

Freitag, 23.09.2022

von 13.00 - 17.00 Uhr

Samstag, 24.09.2022

von 09.00 - 13.00 Uhr

Freitag, 07.10.2022

von 13.00 - 17.00 Uhr

Samstag, 08.10.2022

von 09.00 - 13.00 Uhr

Freitag, 21.10.2022

von 13.00 - 17.00 Uhr

Samstag, 22.10.2022

von 09.00 - 13.00 Uhr

Freitag, 04.11.2022

von 13.00 - 17.00 Uhr

Samstag, 05.11.2022

von 09.00 - 13.00 Uhr

Neu

Was bei der Anlieferung von Ast- und Strauchschnitt zu beachten ist - es gelten folgende neue Anlieferbedingungen:

Angenommen werden

Ast- und Strauchschnitt

-

holziges Material, mindestens daumenstark, mit oder ohne Blätter

Baumwurzeln

-

frei von Erde und Steinen

Stammholz

-

bis maximal 70 cm Durchmesser

Nicht angenommen werden

-

Einjähriger Heckenschnitt (unverholztes Material), wie z.B. Liguster-, Hainbuche- und Thujahecken, dünnere Zweige mit hohem Laubanteil

-

Staudenrückschnitt (unverholztes Material)

-

Laub- und Grasschnitt

-

Sonstige Grünabfälle

Diese Materialien können weiterhin über die grüne Tonne entsorgt werden!

Wir bitten um Verständnis dafür, dass außerhalb der festgelegten Zeiten keine Annahme von Ast- und Strauchschnittgut erfolgen kann. Bitte planen Sie Ihre Arbeiten so ein, dass die angebotenen Termine wahrgenommen werden oder aber lagern Sie Ihr Schnittgut bis zum nächsten Annahmetermin auf eigenem Grundstück zwischen.

Der Magistrat der Stadt Gladenbach, Fachbereich II,

Herr Götze —  Tel. 06462/201-211