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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 37/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verunreinigungen durch Hundekot müssen nicht sein

Hundehalter sind in der Pflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Hundebesitzer auf Ihre Reinigungspflicht gemäß § 3 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen in der Stadt Gladenbach hin.

Hiernach haben diejenigen Personen, die öffentliche Straßen und Anlagen im Sinne der o.g. Verordnung durch Tiere, insbesondere durch Hunde verunreinigen lassen, die Verschmutzung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.

In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner im Bereich Mornshausen ihr „Geschäft“ verrichten lassen, ohne sich um die Hinterlassenschaften zu kümmern.

Wir appellieren hiermit an das Pflichtbewusstsein aller Hundebesitzer, derartige Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fernzuhalten, zumal es nur eine kleine Mühe ist, den Hundekot mit einem mitgeführten Kunststoffbeutel aufzunehmen und in den nächsten Mülleimer zu werfen.

Im Übrigen wurden von Seiten der Stadt Gladenbach im Bereich Mornshausen 6 Hundekotbeutelstationen installiert.

Standorte: Hinter der Gass (Alte Volksbank, vor den Gärten), Subachstraße (Feld Ochsenlappen), Hauptstraße (In der Pfütze Radweg), Stirnbachsweg, Teichweg und Hüttenmühlweg.

Hier kann jeder Hundebesitzer kostenlos entsprechende Kunststoffbeutel entnehmen und entsorgen.

Fachbereich II
Ordnungsamt