Frau Gundula Preisig-Devic (Einheitsliste Frohnhausen), wohnhaft Am Rothenberg 7, Stt. Frohnhausen, 35075 Gladenbach, hat auf ihr Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Frohnhausen zum 03.09.2025 verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in den Ortsbeirat Frohnhausen nachgerückt ist:
Frau Julia Buchta, Am Borngraben 5,
Stt. Frohnhausen, 35075 Gladenbach.
Frau Julia Buchta (Einheitsliste Frohnhausen), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Frohnhausen am 14.03.2021 den Rang 4 unter den 7 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Einheitsliste Frohnhausen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Frohnhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 10, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Gladenbach, den 18.09.2025