Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 38/2025
Bürger-Info
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise für Friedhofbesucher aus gegebenem Anlass

Hunde haben keinen Zugang zum Friedhof

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach § 7 (2) h) nicht gestattet ist, „Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blinden- und Assistenzhunde“. Es ist also untersagt, Hunde mit auf die Friedhöfe zu nehmen bzw. auf den Friedhöfen frei herumlaufen zu lassen.

Aus Gründen der Pietät werden die Hundebesitzer dringend gebeten, dieses Verbot zu beachten. Die Hunde warten grundsätzlich am Eingang des Friedhofes.

Ordnungswidrig handelt, wer diese Vorschrift vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.

Die Besucher/innen haben sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.