Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Gladenbach § 7 (2) h) nicht gestattet ist, „Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blinden- und Assistenzhunde“. Es ist also untersagt, Hunde mit auf die Friedhöfe zu nehmen bzw. auf den Friedhöfen frei herumlaufen zu lassen.
Aus Gründen der Pietät werden die Hundebesitzer dringend gebeten, dieses Verbot zu beachten. Die Hunde warten grundsätzlich am Eingang des Friedhofes.
Ordnungswidrig handelt, wer diese Vorschrift vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
Die Besucher/innen haben sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.