Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Frohnhäuser Mühle“ und die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Frohnhäuser Mühle“ beschlossen.
Die historische „Frohnhäuser Mühle“ ist ein das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäudeensemble. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, eine attraktive Nutzung der Gebäude und des Umfelds der Mühle planungsrechtlich zu steuern. Die Planung soll der baulichen Entwicklung des gesamten Komplexes dienen. Es ist vorgesehen, das Plangebiet künftig als „Sondergebiet Pferdehof“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Dabei soll ein Nutzungsmix u.a. aus Wohnen, Ferienwohnen, Seminarräumen, Büro- und Geschäftsräumen, Pferdehaltung mit Pensionstierhaltung sowie einer Reithalle festgesetzt werden. Weiterhin soll in einem räumlich untergeordneten Bereich ein kleines gastronomisches Angebot und eine kleine Verkaufsstelle für Pferdebedarf zulässig sein.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von rund 1,7 ha und umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Frohnhausen; Flur 8:
Flurstücke: 43/3 (tw.), 44/1, 44/2, 78/1, 78/2 (tw.), 79, 80/1, 80/2 (tw.), 81/1 (tw.), 106/2 (tw.), 109/14 (tw.), 114 (tw.), 131/112 (tw.).
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des Bebauungsplans. Künftig soll der Bereich im FNP als „Sonderbaufläche - Pferdehof/Wohnen“ dargestellt werden.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebaungsplans „Frohnhäuser Mühle“ und der dazugehörigen FNP-Änderung gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie der FNP-Änderung und ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung für die Bauleitpläne werden im Zeitraum vom
Montag, den 21.09.2026 bis einschließlich Freitag, den 23.10.2026
im Internet unter der Adresse:
https://www.gladenbach.de/bauen-wohnen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Vorentwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Stadtverwaltung der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, (Zimmer-Nr. 108), während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
magistrat@gladenbach.de
und/oder an das, gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Geltungsbereich des Planungsgebiets sowie die Vorentwürfe zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Raumliche Lage (OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Vorentwurf des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Vorentwurf der FNP-Änderung (unmaßstäblich)
Gladenbach, den 09.09.2026