Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entsorgung Baum- u. Strauchschnittgut

NEU Herbst 2022

Der Magistrat der Stadt Gladenbach bietet auch in 2022 den Bürgerinnen und Bürgern (private Anlieferung) wieder die Möglichkeit der Entsorgung von Ast- und Strauchschnittgut.

Von den privaten Anlieferen werden die nachfolgenden Gebühren für die Annahme von Ast- und Strauchschnittgut auf dem Annahmeplatz „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg, erhoben:

1.

Kleinstmengen

(z.B. Schiebekarren, PKW-Kofferraum)

Mindestgebühr

2.

Kleinfahrzeuge (PKW’s (Kombi), PKW-Anhänger)

3.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (hierzu gehören die üblichen Fahrzeuge und Anhänger mit normaler Beladung, z.B. Pritschenwagen, Traktoren, Traktoranhänger)

4.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (hierzu gehören Fahrzeuge und Anhänger mit großer Beladung, z.B. LKW-Anhänger)

Wenn Fahrzeuge oder Anhänger, die zu den Ziffern 3 und 4 zu zählen sind, nur die Mengen, die zu den Punkten 1 und 2 zu zählen sind, geladen haben, so gelten die Gebühren für die Punkte 1 und 2.

Termine 2022

Das Astmaterial kann von den Bürgerinnen und Bürgern an folgenden Wochenenden gegen eine Gebühr an die Annahmestelle „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg, angeliefert werden:

Freitag 07.10.2022

Samstag 08.10.2022

Freitag 21.10.2022

Samstag 22.10.2022

Freitag 04.11.2022

Samstag 05.11.2022

Freitag von 13.00 - 17.00 Uhr

und Samstag von 09.00 - 13.00 Uhr

NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU

Was bei der Anlieferung von Ast- und Strauchschnitt zu beachten ist - es gelten folgende neue Anlieferbedingungen:

Angenommen werden

Astschnitt

-

holziges Material, Durchmesser an der Schnittfläche mindestens 2 bis 3 cm, mit oder ohne Blätter

Baumwurzeln

-

frei von Erde und Steinen, bis maximal 60 cm Durchmesser (Wurzelteller)

Stammholz

-

bis maximal 60 cm Durchmesser

Nicht angenommen werden

-

Heckenschnitt (unverholztes Material), wie z.B. Liguster-, Hainbuche- und Thujahecken, dünnere Zweige mit hohem Laubanteil

-

Stauden- und Krautschnitt

-

Grünabfälle mit Erdanhaftungen

-

feine Grünabfälle wie z.B. Rasenschnitt, Laub und Obst

Die vorgenannten Grünabfälle können beispielsweise über die Biotonne, das Biomassezentrum Stausebach oder die Müllumschlagstation Marburg-Wehrda entsorgt werden.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass außerhalb der festgelegten Zeiten keine Annahme von Ast- und Strauchschnittgut erfolgen kann. Bitte planen Sie Ihre Arbeiten so ein, dass die angebotenen Termine wahrgenommen werden oder aber lagern Sie Ihr Schnittgut bis zum nächsten Annahmetermin auf eigenem Grundstück zwischen.

Der Magistrat der Stadt Gladenbach, Fachbereich II,

Herr Götze, Tel. 06462/201-211