Geltungsbereich ohne Maßstab
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1, Stadtteil Erdhausen, beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und -erweiterung befindet sich im Stadtteil Erdhausen südlich der Bundesstraße 255 am südlichen Ortsrand. Er umfasst eine Fläche zwischen der Straße „Am Gerspel“ und der Straße „Redelsau“ sowie den Bereich südlich der Straße „Redelsau“ und westlich der nach Süden führenden Abzweigung dieser Straße. Betroffen sind in Flur 12, Gemarkung Erdhausen, die Flurstücke 70 tlw., 81, 71/2, 189/5 tlw., 189/4, 71/1, 188/4, 67/3, 67/2, 66, 65, 64 tlw. und 84 tlw. mit einer Größe von 13.391 m².
Gegenstand der Änderung und Erweiterung ist die Umwandlung eines Gewerbegebiets in ein Mischgebiet, sowie die Ausweitung des Baugebiets in den bisherigen Außenbereich auf einer Teilfläche des Flurstücks 64.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung und -erweiterung in der Zeit vom 27.09.2024 bis 07.10.2024 in der Stadtverwaltung der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3,35075 Gladenbach, Zimmer 108, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.gladenbach.de unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Gladenbach personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Gladenbach hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Gladenbach, den 25.09.2024