Der Magistrat der Stadt Gladenbach bietet auch in 2024 den Bürgerinnen und Bürgern (private Anlieferung) wieder die Möglichkeit der Entsorgung von Ast- und Strauchschnittgut.
Von den privaten Anlieferern werden die nachfolgenden Gebühren für die Annahme von Ast- und Strauchschnittgut auf dem Annahmeplatz „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg, erhoben:
| 1. | Kleinstmengen (z.B. Schiebekarren, PKW-Kofferraum) | |
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| Mindestgebühr | 2,00 € |
| 2. | Kleinfahrzeuge (PKW’s (Kombi), PKW-Anhänger) | 7,50 € |
| 3. | Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (hierzu gehören die üblichen Fahrzeuge und Anhänger mit normaler Beladung, z.B. Pritschenwagen, Traktoren, Traktoranhänger) | 10,00 € |
| 4. | Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (hierzu gehören Fahrzeuge und Anhänger mit großer Beladung, z.B. LKW-Anhänger) | 15,00 € |
Wenn Fahrzeuge oder Anhänger, die zu den Ziffern 3 und 4 zu zählen sind, nur die Mengen, die zu den Punkten 1 und 2 zu zählen sind, geladen haben, so gelten die Gebühren für die Punkte 1 und 2.
Das Astmaterial kann von den Bürgerinnen und Bürgern an folgenden Wochenenden gegen eine Gebühr an die Annahmestelle „Am Alten Schwimmbad“, OHGV Schutzhütte, Hüttenweg, angeliefert werden:
| Freitag, 11.10.2024 | Samstag, 12.10.2024 |
Freitag von 13.00 - 17.00 Uhr
und Samstag von 09.00 - 13.00 Uhr
Die vorgenannten Grünabfälle können beispielweise über die Biotonne, das Biomassezentrum Stausebach oder die Müllumschlagstation Marburg-Wehrda entsorgt werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass außerhalb der festgelegten Zeiten keine Annahme von Ast- und Strauchschnittgut erfolgen kann. Bitte planen Sie Ihre Arbeiten so ein, dass die angebotenen Termine wahrgenommen werden oder aber lagern Sie Ihr Schnittgut bis zum nächsten Annahmetermin auf eigenem Grundstück zwischen.
Frau Pitters, Tel. 06462/201-242