Am 03.10.2023 wurden zum wiederholten Male Verunreinigungen durch Pferdekot auf dem Friedhofsweg/Margaretenhof Sinkershausen vorgefunden (s. Foto).
Wir möchten darauf hinweisen, dass Pferdehalter für die Hinterlassenschaften ihrer Pferde verantwortlich sind (§ 3 Gefahrenabwehrverordnung). Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.