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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Applergraben“, ST Mornshausen

Geltungsbereich ohne Maßstab

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur o.g. Bebauungsplanänderung gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 06.06.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Applergraben“ im Stadtteil Mornshausen beschlossen. Ferner hat Sie in ihrer Sitzung am 26.09.2019 dem Entwurf sowie der Begründung der Bebauungsplanänderung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB beschlossen. Diese wurde bereits in der Zeit vom 01.11.2019 bis 02.12.2019, bekanntgemacht am 24.10.2019, durchgeführt. Aufgrund der Einwendungen wurde anschließend eine erneute eingeschränkte Beteiligung durchgeführt und das Verfahren ruhte zunächst. Es soll nun mit der Durchführung einer Offenlage wiederaufgenommen werden.

Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Gladenbach-Mornshausen entlang der Ludwig-Runzheimer-Straße und umfasst die öffentliche Grünfläche „Spielplatz“ im Westen des Plangebietes sowie zwei Wegeverbindungen inmitten des Wohngebietes. Betroffen sind in der Gemarkung Mornshausen an der Salzböde in Flur 2 die Flurstücke 128, 133 und 120 mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.215 m².

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung der bisherigen öffentlichen Grünfläche „Spielplatz“ in eine private Grünfläche sowie die Umwandlung der bisher als Fußweg gekennzeichneten Flächen in Verkehrsflächen.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 23.10.2023 bis 31.10.2023 in der Stadtverwaltung der Stadt Gladenbach, Zimmer 110, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage „www. gladenbach.de“ unter der Rubrik “Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Gladenbach personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Gladenbach hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

Gladenbach, den 19.10.2023

gez.
Peter Kremer, Bürgermeister