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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1“, ST Erdhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1“, Stadtteil Erdhausen, zu ändern.

Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich im Stadtteil Erdhausen südlich der Bundesstraße 255 am südlichen Ortsrand. Er umfasst den Bereich südlich der Straße „Redelsau“ und westlich der nach Süden führenden Abzweigung dieser Straße. Betroffen sind in Flur 12, Gemarkung Erdhausen, die Flurstücke 67/3, 67/2, 66, 65, 64 tlw. und 84 tlw. mit einer Größe von 10.394 m².

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung einer gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 18.10.2024 bis 01.11.2024 in der Stadtverwaltung der Stadt Gladenbach, Zimmer 108, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.gladenbach.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Gladenbach personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Gladenbach hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

Gladenbach, den 16.10.2024

Peter Kremer
Bürgermeister