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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gladenbach - Kirschenmarkt

vom 03. Juli 2025 – 06. Juli 2025

Gesucht werden Geschäfte aller Art*

Auch für den Kirschenmarkt im Jahr 2025 sucht die Stadt Gladenbach wieder Geschäfte aller Art, um den Markt ansprechend bestücken zu können.

Bewerbungen sind bis spätestens 13. Dezember 2024 an die Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach zu richten. Alle bisher eingegangenen Bewerbungen, die entweder bei der Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH oder bei dem Generalpächter Konrad Ruppert eingegangen sind, werden an den Magistrat der Stadt Gladenbach weitergeleitet.

Bewerbungen, welche nach dem vorgenannten Termin bei der Stadt Gladenbach, der Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH oder bei dem Generalpächter Konrad Ruppert eingehen, können im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Auswahl- und Bewertungskriterien finden Sie auf der Homepage der Stadt Gladenbach unter folgendem Link:

https://gladenbach.de/kulturtourismus/kirschenmarkt/bewertungskriterien/

Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes. Zulassungen und Absagen erfolgen in Schriftform. Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung tatsächlich und/oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.

* Nur für Autoscooter: Aufgrund des beengten Aufstellungsortes und den damit einhergehenden Erfahrungen des Kirschenmarktes 2017 hat der Magistrat der Stadt Gladenbach bereits 2017 entschieden, dass für das Fahrgeschäft „Autoscooter“ besondere Bewertungsmaßstäbe gelten. Alle Bewerber, welche nicht bereits für den Kirschenmarkt an einem Probeaufbau teilgenommen haben, müssen bereit sein, ihr Fahrgeschäft nach Abstimmung mit der Verwaltung bis zum 31. Januar 2025 an dem vorgesehenen Aufstellungsort zu platzieren. Für einen Probeaufbau ist es notwendig, eine Woche vor dem gewünschten Termin Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Gladenbach aufzunehmen. Bewerber, die nicht bereit sind ihr Fahrgeschäft aufzubauen, bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt. Bewerber, die ihr Fahrgeschäft bereits probeweise aufgebaut haben, müssen nicht erneut aufbauen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen für den Aufbau entstehen, nicht übernehmen können.

Des Weiteren müssen alle Bewerber eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens gültige Ausführungsgenehmigung vorweisen können.

Magistrat der Stadt Gladenbach,
Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach