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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Versammlung der "Bürger für Mornshausen"

Am Samstag, den 1.11.2025 um 17:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Mornshausen/S. eine Sitzung der "Bürger für Mornshausen"

zur Aufstellung eines Wahlvorschlages für die Ortsbeiratswahl am 15.März 2026 im Stadtteil Mornshausen statt, zu der hiermit eingeladen wird.

Tagesordnung:
  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Beschlussfassung über die ordnungsgemäße Einladung
  3. Benennung von Bewerberinnen und Bewerber für den Wahlvorschlag
  4. Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber
  5. Festlegung der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag
  6. Benennung der Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson
  7. Verschiedenes
Wählbarkeit (passive Wahlrecht)
  1. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (15.03.2008 und älter)
  2. Seit mind. 3 Monate seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde, im Ortsbezirk oder im Landkreis hat
  3. Unionsbürger sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar

Nicht wählbar ist, wer nicht wahlberechtigt ist!

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
  1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  2. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (s.o.)
  3. Seit mind. 6 Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat (Stichtag: 01.02.2026)
  4. Wahlberechtigte Unionsbürger: sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt

Mit besten Grüßen

Manfred Hetche
Bürger für Mornshausen