Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Versammlung der "Bürger für Mornshausen"
Am Samstag, den 1.11.2025 um 17:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Mornshausen/S. eine Sitzung der "Bürger für Mornshausen"
zur Aufstellung eines Wahlvorschlages für die Ortsbeiratswahl am 15.März 2026 im Stadtteil Mornshausen statt, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beschlussfassung über die ordnungsgemäße Einladung
- Benennung von Bewerberinnen und Bewerber für den Wahlvorschlag
- Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber
- Festlegung der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag
- Benennung der Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson
- Verschiedenes
Wählbarkeit (passive Wahlrecht)
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (15.03.2008 und älter)
- Seit mind. 3 Monate seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde, im Ortsbezirk oder im Landkreis hat
- Unionsbürger sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar
Nicht wählbar ist, wer nicht wahlberechtigt ist!
Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (s.o.)
- Seit mind. 6 Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat (Stichtag: 01.02.2026)
- Wahlberechtigte Unionsbürger: sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt
Mit besten Grüßen
Manfred Hetche
Bürger für Mornshausen