| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich „Kirchstraße“ im Stadtteil Weidenhausen beschlossen.
Ziel der Ergänzungssatzung ist es, dass der Geltungsbereich in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen wird. Hierdurch wird künftig eine maßvolle bauliche Entwicklung i.S. des § 34 BauGB ermöglicht.
Der rd. 0,15 ha große räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Weidenhausen, Flur 7 einen Teilbereich des Flurstücks 63/4.
Die Lage im Ort und die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich (gestrichelt umrandeter Bereich).
| 2. | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der Entwurf der Ergänzungssatzung liegt mit Begründung von
Montag, dem 14.11.2022 bis einschließlich
Freitag, dem 16.12.2022
während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Fachbereich IV, 35075 Gladenbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link
https://www.gladenbach.de
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen können im o.g. Zeitraum auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@gladenbach.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Ergänzungssatzung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Gemäß § 4b BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat für die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro beauftragt hat.
Die räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf der Ergänzungssatzung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
Gladenbach, den