Seit einigen Jahren besteht für Kommunen in Hessen die Möglichkeit, zur Deckung des Investitionsaufwandes für den Um- und Ausbau Ihrer öffentlichen Verkehrsanlagen – insbesondere der kommunalen öffentlichen Straßen und Gehwege – Wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben.
Entgegen der aktuell angewendeten Praxis, die Kosten einer Straßenbaumaßnahme auf die direkten Anlieger der jeweiligen Straße nach Abzug eines Gemeindeanteils umzulegen, sehen die Wiederkehrenden Straßenbeiträge eine gebietsweise aufgeteilte, regelmäßige Abrechnung der Investitionskosten vor.
Sowohl die Erhebung Einmaliger Straßenbeiträge als auch die regelmäßige Erhebung von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen bieten verschiedene Vor- und Nachteile.
Um die Bürgerinnen und Bürger über dieses Thema umfassend zu informieren, laden wir alle Interessierten am
Montag, den 25.11.2024 um 19 Uhr in das BGH Erdhausen
ein. Herr Thomas Groll, Bürgermeister der Stadt Neustadt, wird an diesem Abend referieren. In Neustadt wurde 2019 von der Erhebung Einmaliger Straßenbeiträge auf die Erhebung von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen gewechselt. Herr Bürgermeister Groll kann daher anhand praktischer Erfahrungen über verschiedenste Aspekte der beiden Modelle berichten.