Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gladenbach – Kirschenmarkt vom 02. Juli 2026 – 05. Juli 2026

Gesucht werden Geschäfte aller Art*

Auch für den Kirschenmarkt im Jahr 2026 sucht die Stadt Gladenbach wieder Geschäfte aller Art, um den Markt ansprechend bestücken zu können.

Bewerbungen sind bis spätestens 15. Dezember 2025 ausschließlich an die Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach zu richten, da aufgrund des aktuell noch laufenden Interessenbekundungsverfahren, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Vergabe an einen Generalpächter noch aussteht. Alle bisher eingegangenen Bewerbungen bei der Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH, werden an den Magistrat der Stadt Gladenbach weitergeleitet.

Bewerbungen, welche nach dem vorgenannten Termin bei der Stadt Gladenbach oder der Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH eingehen, können im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Auswahl- und Bewertungskriterien finden Sie auf der Homepage der Stadt Gladenbach unter folgendem Link:

https://gladenbach.de/kultur-tourismus/kirschenmarkt/bewertungskriterien/

Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes. Zulassungen und Absagen erfolgen in Schriftform. Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung tatsächlich und/oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.

* Nur für Autoscooter: Aufgrund des beengten Aufstellungsortes und den damit einhergehenden Erfahrungen des Kirschenmarktes 2017 hat der Magistrat der Stadt Gladenbach bereits 2017 entschieden, dass für das Fahrgeschäft „Autoscooter“ besondere Bewertungsmaßstäbe gelten. Alle Bewerber, welche nicht bereits für den Kirschenmarkt an einem Probeaufbau teilgenommen haben, müssen bereit sein, ihr Fahrgeschäft nach Abstimmung mit der Verwaltung bis zum 31. Januar 2026 an dem vorgesehenen Aufstellungsort zu platzieren. Für einen Probeaufbau ist es notwendig, eine Woche vor dem gewünschten Termin Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Gladenbach aufzunehmen. Bewerber, die nicht bereit sind ihr Fahrgeschäft aufzubauen, bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt. Bewerber, die ihr Fahrgeschäft bereits probeweise aufgebaut haben, müssen nicht erneut aufbauen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen für den Aufbau entstehen, nicht übernehmen können.

Des Weiteren müssen alle Bewerber eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens gültige Ausführungsgenehmigung vorweisen können.

Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach