Die Imbissbetriebe mit dem größtmöglichen Platz zur Versorgung der Marktbesucher ins Verhältnis gesetzt zu der benötigten Standfläche erhalten die Höchstpunktzahl. Je nach abnehmenden Platz werden entsprechend weniger Punkte vergeben. Bewertet wird auch, die Variabilität des Standes, ob sich die Verkaufsfläche beispielsweise in L-Form erstellen lässt, ob es sich um einen freistehenden Stand handelt, oder ob dieser auch an den Rand platziert werden kann. Je mehr Aufstellmöglichkeiten, desto variabler bei der Platzeinteilung. Die Anordnung der Imbissbetriebe erfolgt nach dem Sicherheitskonzept zum Kirschenmarkt. Außerdem steht in der „Fressgasse“ nur ein beengter Raum zur Verfügung, was bei der Beurteilung selbstverständlich berücksichtigt wird. Imbissbetriebe mit einer Länge von mehr als 12 Metern können aus den v. g. Gründen daher nicht zugelassen werden.
Die Attraktivität wird nach Bewerbungsbildern und vorhandener Kenntnis beurteilt (ist der Imbissbetrieb als Imbissbetrieb als solches erkennbar, fügt er sich in das Gesamtbild ein, etc.). Weiterhin wird die Optik des Geschäftes (Fassade, Malerei, Beleuchtung, bewegliche oder sprechende Figuren, aufwändige Ausstattungsmerkmale etc.) bewertet. Außerdem wird hierbei bewertet, welche Anziehungskraft der angebotene Imbissbetrieb auf die Volksfestbesucher ausübt.
Hier wird bewertet, wie und mit welchem Engagement der Bewerber seinen Imbissbetrieb betreibt und für eine ordnungsgemäße Abwicklung sorgt, insb. auf dem Kirschenmarkt-Festplatz (z. B. persönliche Anwesenheit, Erreichbarkeit, Erscheinungsbild/einheitliche Kleidung, Angebot/Auswahl an Speisen, Dauer der Abwicklung/Wartezeiten, Sauberkeit, Freundlichkeit, Sicherheit etc.).
Die Stadt Gladenbach legt Wert darauf, dass der Stand vor Ort auch vom Betreiber persönlich betrieben wird.
Hier wird bewertet, welche Leistung (bspw. Gewicht, Durchmesser etc.) der Besucher/Kunde für den Preis erhält (berechenbare Größe).
Hier wird bewertet, ob es bei den bereits bekannten Betrieben zu Beeinträchtigungen bezüglich der Sauberkeit kam (Einrichtung) oder kommen wird. Bei Freundlichkeit wird bewertet, wie das am Stand vorhandene Personal/Betreiber auf die Kundschaft wirkt bzw. gewirkt hat.
Hier wird bewertet, wie der Bewerber seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Maßgeblich sind hier unter anderem die Zahl der Beanstandungen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften, sowie die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Weiterhin erhalten eng mit dem Kirschenmarkt verknüpfte, historische und erhaltenswerte Betriebe, die fester Bestandteil des Kirschenmarktes geworden sind, auch „Traditions“punkte.