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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Erläuterung zu den Bewertungskriterien Fahrgeschäfte/Unterhaltungsgeschäfte*

1. Größe des Geschäfts/Fahrbahn/Parcours

Die Geschäfte mit dem geringsten Platzbedarf, allerdings bspw. der größtmöglichen Fahrbahn oder Hindernisparcours, erhalten die Höchstpunktzahl. Je nach zunehmendem Platzbedarf und geringerer Fahrbahnfläche/Parcours werden entsprechend weniger Punkte verteilt. Bewertet wird auch, ob es sich um ein freistehendes Fahrgeschäft/Unterhaltungsgeschäft handelt, oder ob dieses auch an den Rand platziert werden kann.

2. Aufbau und Abbau

Hier wird bewertet, inwiefern andere Schausteller beim Auf-/Abbau behindert werden (bspw. Zeitraum für den Auf-/Abbau etc.).

3. Zustand des Geschäfts

Hier wird der technische Standard des Fahrbetriebes/Unterhaltungsgeschäftes bewertet. Zur Bewertung herangezogen werden unter anderem das Alter des Geschäftes, elektronische oder mechanische Steuerung, Komplexität der Fahrbewegungen, Sonderausstattung (z. B. Laser, akustische Bauteile etc.). Erforderliche Rampen/Stufen zum Begehen der Umrandung. Verletzungsgefahr?

4. Zustand der Fahrzeuge/Chaisen/Parcours

Hier wird der technische und optische Standard der Fahrzeuge oder des Parcours bewertet. Zur Bewertung herangezogen werden unter anderem das Alter der Fahrzeuge/Attraktionen, elektronische oder mechanische Steuerung, Komplexität der Bewegungen, Sonderausstattung (z. B. Laser, akustische Bauteile etc.).

5. Attraktivität/Gestaltung der Außenfassade

Die Attraktivität wird nach Bewerbungsbildern und Kenntnis beurteilt (fügt sich das Fahrgeschäft/Unterhaltungsgeschäft in das Gesamtbild ein, etc.). Weiterhin wird die Optik des Standes (Fassade, Malerei, Beleuchtung, bewegliche oder sprechende Figuren, aufwändige Ausstattungsmerkmale etc.) bewertet. Außerdem wird hierbei bewertet, welche Anziehungskraft der angebotene Stand auf die Volksfestbesucher ausübt.

6. Platzierungsmöglichkeit

Bewertet wird, ob es sich um ein freistehendes Fahrgeschäft/Unterhaltungsgeschäft handelt, oder ob dieses auch an den Rand platziert werden kann bzw. muss.

7. Bekannt und bewährt

Hier wird bewertet, wie der Bewerber seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Maßgeblich sind hier unter anderem die Zahl der Beanstandungen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften, sowie die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Weiterhin erhalten eng mit dem Kirschenmarkt verknüpfte historische und erhaltenswerte Fahrgeschäfte, die fester Bestandteil des Kirschenmarktes geworden sind auch „Traditions“punkte.

* Nur für Autoscooter: Aufgrund des beengten Aufstellungsortes und den damit einhergehenden Erfahrungen des Kirschenmarktes 2017 hat der Magistrat der Stadt Gladenbach bereits 2017 entschieden, dass für das Fahrgeschäft „Autoscooter“ besondere Bewertungsmaßstäbe gelten. Alle Bewerber, welche nicht bereits für den Kirschenmarkt an einem Probeaufbau teilgenommen haben, müssen bereit sein, ihr Fahrgeschäft nach Abstimmung mit der Verwaltung bis zum 31. Januar 2026 an dem vorgesehenen Aufstellungsort zu platzieren. Für einen Probeaufbau ist es notwendig, eine Woche vor dem gewünschten Termin Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Gladenbach aufzunehmen. Bewerber, die nicht bereit sind ihr Fahrgeschäft aufzubauen, bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt. Bewerber, die ihr Fahrgeschäft bereits probeweise aufgebaut haben, müssen nicht erneut aufbauen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen für den Aufbau entstehen, nicht übernehmen können.

Des Weiteren müssen alle Bewerber eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens gültige Ausführungsgenehmigung vorweisen können.