Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Hundebesitzer auf Ihre Reinigungspflicht gemäß § 3 der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen in der Stadt Gladenbach“ hin.
Hiernach haben diejenigen Personen, die öffentliche Straßen und Anlagen im Sinne der o.g. Verordnung durch Tiere, insbesondere durch Hunde verunreinigen lassen, die Verschmutzung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.
In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass einige Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf dem Wirtschaftsweg zwischen Allna und Friebertshausen (Falterweg) ihr „Geschäft“ verrichten lassen, ohne sich um die Hinterlassenschaften zu kümmern.
Wir appellieren hiermit an das Pflichtbewusstsein aller Hundebesitzer, derartige Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fernzuhalten, zumal es nur eine kleine Mühe ist, den Hundekot mit einem mitgeführten Kunststoffbeutel aufzunehmen und in den nächsten Mülleimer zu entsorgen.
Im Übrigen wurde von Seiten der Stadt Gladenbach auf dem Wirtschaftsweg eine Hundekotbeutelstation aufgestellt.
Gerade für Kinder, die mit ihren Fahrrädern oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs sind, und die Hinterlassenschaften u. U. mit nach Hause bringen, ein zu vermeidendes Ärgernis.
Oder würden Sie, liebe Hundehalter, es toll finden, wenn sich der Hundekot auf dem neuen Teppich wiederfindet?