Frau Brunhilde Becker (SPD), wohnhaft Strohberg 2, Stt. Weidenhausen, 35075 Gladenbach, hat auf ihr Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Weidenhausen zum 31.10.2023 verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.05.2020 (GVBl. S. 367), wird hiermit festgestellt, dass für Frau Becker kein/e Bewerberin/Bewerberin in den Ortsbeirat Weidenhausen nachrücken wird, da der von der SPD bei der Wahl zum Ortsbeirat Weidenhausen am 14.03.2021 eingereichte Wahlvorschlag ausgeschöpft ist.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Weidenhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 10, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).