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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Weidenhausen

Frau Elfi Kirch (SPD), wohnhaft Strohberg 7, Stt. Weidenhausen, 35075 Gladenbach, hat auf ihr Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Weidenhausen zum 31.10.2023 verzichtet.

Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.05.2020 (GVBl. S. 367), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in den Ortsbeirat Weidenhausen nachgerückt ist:

Frau Tanja Herzog, Bergstraße 2a,

Stt. Weidenhausen, 35075 Gladenbach.

Frau Tanja Herzog (SPD), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Weidenhausen am 14.03.2021 den Rang 6 unter den 7 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der SPD, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Weidenhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 10, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).

Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter
Gladenbach, den 09.11.2023