Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Margaretenhof“ im Stadtteil Sinkershausen beschlossen.
Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung eines noch unbebauten Grundstücks, welches sich unmittelbar westlich an den bestehenden Siedlungsrand anschließt, in die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Sinkershausen in der Flur 19 das Flurstücks 154/18 (tw.) und besitzt eine Größe von rund 0,1 ha.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt gem. § 13 BauGB im sog. vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung.
Die räumliche Lage und die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Margaretenhof“ liegt mit Begründung von
Montag den 27.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.01.2024
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 110, 35075 Gladenbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.gladenbach.de/bauen-wohnen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen können im o.g. Zeitraum auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@gladenbach.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Ergänzungssatzung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage und der Entwurf der Ergänzungssatzung (Planteil) gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
Gladenbach, den 16. November 2023