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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung aus der Bauverwaltung

Im Rahmen einer laufenden Baumaßnahme im Ortsteil Gladenbach werden zur Zeit Glasfaserleitungen, überwiegend im Gehwegbereich, verlegt. Hierbei wurde festgestellt, dass immer wieder grenznaher Bewuchs aller Art von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.

Die Bauverwaltung bittet darum, den öffentlichen Verkehrsraum entlang privater Grundstücke in allen Stadtteilen frei zu schneiden. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Bewuchs aller Art nicht komplett entfernt, also "auf den Sock gesetzt" werden muss, weshalb derzeit nur der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze erforderlich ist.

Sofern Sie den Bewuchs beseitigen möchten, ist dies aus Gründen des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 30.09. bis 01.03. eines jeden Jahres zulässig. Die Pflege der Grundstücksgrenzen liegt in der Verantwortung der Grundstücksbesitzer, eine Kostenübernahme durch die Stadt Gladenbach erfolgt somit nicht.