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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024

Der Bundestag hat am 7. Juli 2023 einen Gesetzentwurf, der u.a. den Kinderreisepass abschafft, verabschiedet. Ab dem 01.01.2024 werden daher keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, wird durch einen elektronischen Reisepass/Personalausweis mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument. Außerdem kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen genutzt werden. Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten visafrei möglich.

Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene, zudem ist eine Unterschrift nicht zwingend notwendig. Für Kinder ab 6 Jahren besteht eine Fingerabdruckpflicht.

Zusammenfassung:

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen/Ausweisen für Kinder?

Der Pass/Ausweis wird bereits vorher ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall. Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für ein Kind?

Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie, die Zustimmung aller Sorgeberechtigten und deren Personalausweise.

Personalausweis oder Reisepass?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt ein Personalausweis. Sollten Sie jedoch öfter außerhalb der EU reisen, empfehlen wir Ihnen einen Reisepass für ihr Kind zu beantragen. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer auf der Homepage des Auswärtigen Amtes überprüfen. Für Großbritannien wird mittlerweile auch ein Reisepass benötigt!

Wie hoch sind die Gebühren?

Für Personen unter 24 Jahren gelten folgende Gebühren:

Personalausweis 6 Jahre Gültigkeit:

22,80 €

Reisepass 6 Jahre Gültigkeit:

37,50 €

Vorläufiger Personalausweis 3 Monate Gültigkeit:

10,00 €

Expressreisepass (innerhalb 3-4 Tage verfügbar) 6 Jahre Gültigkeit:

69,50 €

Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachdienst Einwohnermeldeamt Frau Steidl 06462/201-231 oder Herr Weiß 06462/201-233 zur Verfügung.