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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. I S. 434), ergeht folgende Verfügung:

1.

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass der „Gladenbacher Automobilausstellung“, am Sonntag, 14.05.2023, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.

Der Geltungsbereich umfasst im Kernstadtbereich der Stadt Gladenbach folgende Straßenzüge:

Marktplatz, Karl-Waldschmidt-Straße bis Kreuzung Ringstraße, Marktstraße bis Nr. 48, Bahnhofstraße bis Nr. 7, Gießener Straße bis Nr. 5, Bornrainstraße bis Nr. 4, Adolf-Theis-Straße bis Nr. 8.

2.

Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.

3.

Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugend-arbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

4.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladenbach in Kraft.

5.

Gemäß § 6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Freigabe-entscheidung keine aufschiebende Wirkung.

Begründung

Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Gegenstand der aktuellen Freigabe ist die Gladenbacher Automobilausstellung vom 13.05. - 14.05.2023.

Die Gladenbacher Automobilausstellung findet im Jahr 2023 zum 47. Mal in Gladenbach statt. Seit über vier Jahrzehnten gibt es diese Veranstaltung in Gladenbach. Die Gladenbacher Automobilausstellung ist mittlerweile die größte Freiluftautomobilausstellung in Hessen. An 2 Tagen werden 21 verschiedene Automarken von den Ausstellern präsentiert. Weiterhin wird ein attraktives Rahmenprogramm geboten, das sich an alle Altersgruppen richtet. Die Tradition und das Konzept der Veranstaltung sind geeignet, einen beträchtlichen, überregionalen Besucherstrom anzuziehen. In früheren Jahren hat die Gladenbacher Automobilausstellung auch ohne Sonntagsöffnung zu einem erheblichen Besucherandrang mit ca. 6000 Besuchern aus der gesamten Region geführt. Die Sonntagsöffnung steht keinesfalls im Vordergrund, sondern stellt lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung dar.

Die Gladenbacher Automobilausstellung findet vom Samstag, 13.05. - Sonntag, 14.05.2023, jeweils von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr statt. Die Ladenöffnung wird am Sonntag, 14.05.2023, auf 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Str. 3, 35075 Gladenbach schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Hessischen Verwaltungs-verfahrensgesetzes (HVwVfG ) oder zur Niederschrift einzulegen.

Gladenbach, 02.02.2023

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
gez.
Kremer
Bürgermeister