Im Rahmen der letzten Ortsbeiratssitzung Erdhausen wurde auf ein zunehmendes Problem mit Hundekot im Bereich Erdhausen, Bruchstücksweg und entlang des Kehlnbacher Wegs hingewiesen.
Ihr Hund hat an Gehwege, öffentliche Straßen, Wege und Plätzen gekotet?
Sie handeln verantwortungsbewusst und vorbildlich, wenn Sie die Hinterlassenschaft umgehend entfernen.
Für die Beseitigung gibt es die Hundekotbeutel im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise in Drogerien) und in den aufgestellten Hundekotbeutelspendern in der Kernstadt Gladenbach und Stadtteilen.
Die Kotbeutel gehören in bereit gestellten öffentliche Restmüllbehälter oder in die eigene Restmülltonne.
Bitte den Beutel NICHT in Gräben, im Wald oder auf andere Wiesen und Äcker werfen! Hundekot darf nicht in den Biomüll oder auf den Kompost, selbst wenn die Tüten biologisch abbaubar sind.
Im Kot befinden sich zahlreiche Parasiten. Bei der Vergärung im Kompost entsteht nicht genügend Wärme, um diese abzutöten!
Bei Feststellung von Verstößen im öffentlichen Bereich, wie Ablagerungen von Hundekot auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen usw., können vom Hundehalter je nach Einzelfall Verwarngelder in Höhe von bis zu 35,00 € oder Bußgelder über 35,00 € erhoben werden. Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Wir bitten um Beachtung!!!