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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung-Haushaltssatzung

Interkommunaler Gewerbepark IGS

2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

662.732 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

309.282 €

mit einem Saldo von

353.450 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Überschuss von

353.450 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

86.098 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

75.498 €

mit einem Saldo von

-75.498 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

10.600 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

Planstellen werden nicht festgesetzt

§ 7

Umlagen werden wir folgt festgesetzt:

Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt

213.930.0 €

davon der Stadt Gladenbach davon

90.920.0 €

der Gemeinde Lohra davon der

90.920.0 €

Gemeinde Bad Endbach

32.090.0 €

Für Investitionskosten gesamt

75.498.0 €

davon der Stadt Gladenbach

32.087.0 €

davon der Gemeinde Lohra

32.087.0 €

davon der Gemeinde Bad Endbach

11.325.0 €

Gladenbach, den 10.12.2024

Der Verbandsvorstand
gez.
Peter Kremer Verbandsvorsteher

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

3. Auslegung der Haushaltssatzung

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 10.02.2025 bis 28.02.2025 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des/der Bürgermeister/innen während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gladenbach, 31.01.2025

Der Verbandsvorsteher
gez. Peter Kremer
Bürgermeister der Stadt Gladenbach