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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rattenbekämpfung im Stadtgebiet

Aufgrund der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) findet vom

01.03.2023 bis 31.03.2023

in Gladenbach und allen Stadtteilen eine allgemeine Rattenbekämpfung durch die Auslegung von Vertilgungsmitteln statt.

Die Rattenbekämpfung wird auf stadteigenen Grundstücken, in der Kanalisation und an Bachläufen durchgeführt.

Hierbei ist nicht ausgeschlossen, dass an verschiedenen Stellen von Bachläufen Köderfutterstationen aufgestellt werden. Es ergeht daher an alle Erziehungsberechtigten die Bitte, ihre Kinder während des o.g. Zeitraumes von den Bachläufen fernzuhalten.

Gemäß § 1 der Schädlingsbekämpfungsverordnung sind die Eigentümer von bebauten Grundstücken, unbebauten sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossenen Ortschaften, Lager- und Schuttplätzen, Kanalisationen, Garten- und Parkanlagen, Friedhöfen, verpflichtet, wenn sie den Befall mit tierischen Schädlingen, wie Ratten, feststellen, durch die Krankheitserreger verbreitet werden können, unverzüglich der Stadt Anzeige zu erstatten und eine Bekämpfung der Schädlinge nach den Vorschriften der Schädlingsbekämpfungsverordnung durchzuführen. Sie sind ebenso verpflichtet, wenn die Stadt auf andere Weise Kenntnis vom Auftreten solcher Schädlinge erlangt und deshalb eine Schädlingsbekämpfung anordnet.

Neben dem Eigentümer ist derjenige für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich, der die tatsächliche Gewalt über das Grundstück oder die Örtlichkeit ausübt.

Die Bekämpfungsmaßnahmen sind nötigenfalls solange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge vernichtet sind.

Nähere Informationen erhalten sie beim Ordnungsamt der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, Herr Götze, Tel. 06462/201-211 bzw. Herr Pfeifer, Tel. 06462/201-221.

Der Magistrat der Stadt Gladenbach