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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Gladenbach

Stadtteil Frohnhausen

Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

„Auf dem Eichacker / Auf der Höll“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 01.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Eichacker / Auf der Höll“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtteil Frohnhausen beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung dringend benötigter Wohn-Siedlungsflächen im Stadtteil Frohnhausen.

Im Frohnhausen ist bereits seit vielen Jahren keine Baugebietsentwicklung mehr erfolgt. Gleichzeitig besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken. Eine Überprüfung ergab, dass innerhalb der Siedlungslage keine Möglichkeiten der Nachverdichtung bestehen. Aus siedlungsstruktureller Sicht erscheint lediglich der Nordosten von Frohnhausen für die begrenzte, nachfrageorientierte Entwicklung von Wohn-Siedlungsflächen geeignet. Geplant ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten, dörflichen Wohngebietes.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes „Auf dem Eichacker / Auf der Höll“ befindet sich in der nordöstlichen Siedlungsrandlage von Frohnhausen umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 1,8 ha:

Flur

Flurstücke

8

10, 11, 12 (tw.), 49 (tw.), 87, 91/9 (tw.) und 98/3 (tw.)

Die Lage des Plangebietes sowie die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplans sowie der FNP-Änderung sind darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten ersichtlich.

Stadt Gladenbach, den 22.02.2024

Peter Kremer,
Bürgermeister

Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Auf dem Eichacker / Auf der Höll“

– Ersatzverkündigung nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 BauGB –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 01.02.2024 beschlossen, für das Gebiet „Auf dem Eichacker / Auf der Höll“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Zur Sicherung dieser Planung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach in ihrer Sitzung am 01.02.2024 für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung über die Veränderungssperre mit Satzungstext und Lageplan wird während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3 in 35075 Gladenbach, Bauverwaltung, für jede Person zur Einsicht ausgelegt. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen jeder Person Auskunft gegeben.

Darüber hinaus wird der Satzungstext mit Lageplan in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link

https://www.gladenbach.de/bauen-wohnen/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung der Veränderungssperre in Kraft.

Hinweise

Auf die Vorschriften des §18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

GemÃ¤ß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Gladenbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Gladenbach, den 22.02.2024

Peter Kremer,
Bürgermeister