hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „In den vier Morgen – Feuerwehrhaus Hadamar-Mitte“ mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Stadtteil Niederzeuzheim beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aufgenommen und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und zur Entwurfsoffenlage öffentlich ausgelegt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung im Zeitraum
während der Sprechstunden der Stadtverwaltung:
| Montag – Freitag: | 08:00-12:00 Uhr und |
| Donnerstag: | 14:00-17:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, 2. Obergeschoss aus. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können mit Begründung unter www.seifert-plan.com sowie auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bekanntmachung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Übersichtskarte Geltungsbereich Bebauungsplan „In den vier Morgen –
Feuerwehrhaus Hadamar-Mitte“ in Hadamar-Niederzeuzheim:
Hadamar, den 30. August 2023