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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Hadamar - Bebauungsplan „In den vier Morgen – Feuerwehrhaus Hadamar-Mitte" mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Stadtteil Niederzeuzheim

Bebauungsplan „In den vier Morgen – Feuerwehrhaus Hadamar-Mitte"

mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Stadtteil Niederzeuzheim

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „In den vier Morgen – Feuerwehrhaus Hadamar-Mitte“ mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Stadtteil Niederzeuzheim beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung ist
  • die bauplanungsrechtliche Vorbereitung eines zentralen Feuerwehrstandorts für die Stadtteile Hadamar und Niederzeuzheim,
  • hierdurch erhebliche Verbesserungen im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe innerhalb der nach Gesetz einzuhaltenden Hilfsfristen,
  • Flächen zur naturschutzfachlich begründeten Eingriffsminimierung und Kompensation der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft zu schaffen.
Die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen in der
  • Versiegelung bislang unbebauter Bereiche,
  • Neuorganisation und Verbesserung des Brandschutzes,
  • Sicherung und Entwicklung der umweltrelevanten Plangebietsteile,
  • Ein- und Durchgrünung des Plangebiets.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aufgenommen und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und zur Entwurfsoffenlage öffentlich ausgelegt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung im Zeitraum

vom 04. September 2023 bis zum 02. Oktober 2023

während der Sprechstunden der Stadtverwaltung:

Montag – Freitag:

08:00-12:00 Uhr und

Donnerstag:

14:00-17:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, 2. Obergeschoss aus. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können mit Begründung unter www.seifert-plan.com sowie auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bekanntmachung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Übersichtskarte Geltungsbereich Bebauungsplan „In den vier Morgen –

Feuerwehrhaus Hadamar-Mitte“ in Hadamar-Niederzeuzheim:

Hadamar, den 30. August 2023

Der Magistrat
Michael Ruoff
Bürgermeister