Schon seit Jahren wird festgestellt, dass Hundehalter ihre Tiere in Wäldern und in der freien Gemarkung laufen lassen, wo sie Hasen und Rehen nachstellen. Es sei in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen, dass bis zum 15. Juni 2024 für alle Hunde in der Feld-, Wald- und Flurgemarkung Anleinpflicht besteht, da dies die Brut- und Setzzeit für die heimische Tierwelt ist. Auch darüber hinaus gehören die Hunde in den Feld-, Wald- und Flurgemarkungen an die Leine.
Unbenommen etwaiger Schadenersatzforderungen, haben die Jagdausübungsberechtigten das Recht, wildernde Hunde zu töten, sofern diese nicht auf andere Weise vom Hetzen des Wildes abgehalten werden können.
Eine Mitteilung der Jagdvorsteher der Hadamarer Jagdgenossenschaften.