Die Stadt Hadamar informiert darüber, dass ab März 2025 wieder strengere Regelungen für den Rückschnitt im eigenen Garten gelten. Gebüsche, Hecken, lebende Zäune sowie Sträucher und andere Gehölzer dürfen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nicht radikal abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. So sieht es das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) vor. Der Verbotszeitraum liegt insbesondere im Schutz wild lebender Tiere begründet. Gerade Vögel suchen sich im Frühjahr geeignete Brutplätze und nisten sich dabei gerne auch in heimischen Gärten ein. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind das ganze Jahr über zulässig. Das umfasst beispielsweise das Entfernen von seit dem letzten Rückschnitt nachgewachsenen Spitzen. Ungeachtet dessen dürfen zur Durchführung dieser Maßnahmen Vogelnester nicht entfernt werden.